Coop FIS Langlauf Weltcup im Goms

AGB

AGB

Kartenverkauf und Zutrittsordnung

Coop FIS Langlauf Weltcup Goms

Eventverein Goms (nachfolgend «Veranstalter»)

1 Gültigkeit
Diese AGB sind sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen (Gesellschaften) gültig. Alle Aufträge werden ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB ausgeführt. Abweichungen von diesen AGB sind nur in Schriftform gültig.

2 Zutritt zum und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände
Durch den Erwerb eines Tickets (VIP, Tribüne, Stehplatz, nachfolgend «Ticket» genannt) oder Erhalt einer Akkreditierung akzeptiert der Eventbesucher diese AGB. Der Veranstalter führt an sämtlichen offiziellen Eingängen, im und entlang des Veranstaltungsgeländes, während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.

Tickets oder Akkreditierungen werden an der offiziellen Kasse kontrolliert (Barcode) und gegen ein Kontrollarmband getauscht. Das Kontrollarmband berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Gelände. Das Kontrollarmband ist satt am Handgelenk zu tragen. Beschädigte oder lose Kontrollarmbänder/Akkreditierungen werden nicht akzeptiert. Verlorene oder beschädigte Kontrollarmbänder/Akkreditierungen werden nicht ersetzt.

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken jeglicher Art ist verboten. Pro Person dürfen maximal 0.5 Liter nicht alkoholische Getränke ins Veranstaltungsgelände genommen werden.

Das Mitbringen von pyrotechnischen und gefährlichen Gegenständen sowie Waffen aller Art (im Folgenden: «verbotene Gegenstände» genannt) zur Veranstaltung ist verboten.

Personen, die

  • eine Durchsuchung ihrer Person oder ihrer mitgeführten Behältnisse durch den Aufsichts- und Sicherheitsdienst verweigern,
  • verbotene Gegenstände mit sich führen und sich weigern, diese zu entsorgen,
  • Werbematerial, Flyer und/oder Werbeartikel ohne Bewilligung im Veranstaltungsgelände verteilen,
  • den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes nicht Folge leisten oder ihnen gegenüber ausfällig werden,
  • Streitereien anzetteln,
  • unter Drogeneinfluss stehen oder übermässig alkoholisiert sind,

wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert oder sie werden vom abgesperrten Gelände weggewiesen.

3 Film- und Tonaufnahmen verboten
Aufgrund der Fernsehrechte sind bewegte Bild- sowie Tonaufnahmen von an der Veranstaltung teilnehmenden Athleten, dem Strecken-, Start- und Zielbereich untersagt. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich möglich.

Im Rahmen des Coop FIS Langlauf Weltcups Goms werden durch die Veranstalterin und autorisierte Medienschaffende Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht. Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich der Eventbesucher damit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.

4 Jugendschutz
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Konsum von Alkohol strikte untersagt! Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Konsum von Spirituosen und Getränke mit Spirituosen (Mixgetränke) strikte untersagt! Ist das Alter nicht zweifelsfrei über den gesetzlichen Limiten, muss dem Aufsichts- und Sicherheitsdienst ein amtlicher Ausweis gezeigt werden.

5 Befugnis des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes
Die Mitarbeiter des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes sind ermächtigt:

  • Personen, die Zutritt zum Veranstaltungsgelände haben wollen oder die sich auf diesem befinden, nach verbotenen Gegenständen zu durchsuchen,
  • Behältnisse auf die Einhaltung der Anordnung zu überprüfen und zu entsorgen
  • die Personalien von Personen, welche gegen die AGB verstossen oder sich den Weisungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes widersetzen, festzustellen.

Den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine Missachtung der Zutrittsordnung oder der Missbrauch von Zutrittsberechtigungen wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich.

6 Beschädigung
Jede Beschädigung oder Verunreinigung im Veranstaltungsbereich sowie der Einrichtungen ist zu vermeiden. Insbesondere ist zur Natur Sorge zu tragen. Abfall muss in einer Abfallstation entsorgt werden. Bei groben Verstössen kann der Ordnungsdienst des Veranstalters den Eventbesucher vom Veranstaltungsgelände wegweisen.

7 Picknick
Das Verzehren von eigens mitgebrachten Speisen aller Art ist in allen offiziell bezeichneten Verpflegungszonen der Veranstaltung untersagt.

8 Alpines Gelände
Die Eventbesucher haben ihr Verhalten und ihre Ausrüstung an die besonderen Bedingungen im winterlichen Naturgelände anzupassen. Der Hauptzuschauerbereich befindet sich im Start/Zielgelände sowie entlang der Strecke. Der Rennstreckenbereich befindet sich zum Teil in steilem winterlichem Naturgelände und ist nur mit gutem Schuhwert begehbar.

9 Ticketerwerb | Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Bestellung ist der Veranstalter berechtigt, unverzüglich Rechnung zu stellen. Der Ticketkauf wird mit Bezahlung des Ticketpreises wirksam. Mit der Bezahlung stimmt der Eventbesucher diesen AGB zu. Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und allen Ticket- und Verkaufsgebühren. Hinzugerechnet werden allfällige Zahlungs- und Versandkosten. Der Erwerb von Eintrittskarten zur Veranstaltung zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist generell untersagt. Kaufen Sie Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle!

10 Ticketausgabe
Tickets werden nach Bezahlung des Ticketpreises als E-Tickets (Print at home) an die vom Kunden genannte E-Mail-Adresse oder per Post gegen Bezahlung der Versandspesen versandt. Der Barcode des jeweiligen Tickets ist bei der Eintrittskontrolle entweder elektronisch auf dem Smartphone oder mittels ausgedruckten Tickets vorzuweisen.

11 Werbung, Promotionen
Der Eventbesucher sichert zu, dass die Tickets nicht für werbliche oder verkaufsfördernde Zwecke (z.B. für Promotion, Werbung, als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil einer Pauschalreise) genutzt werden. Hier eingeschlossen ist ohne Einschränkung das Präsentieren jeglicher Firmenlogos, -beschilderung oder Firmenidentifikation (Logos, Slogans, Werbematerial, Bilder, Kleider, Bekleidungsstücke etc.) in oder ausserhalb des Veranstaltungsgeländes.

Ausgenommen sind offizielle Sponsoren und Partner des Coop FIS Langlauf Weltcups Goms.

12 Veranstaltungsrisiko
Die Tickets sind gültig für ein bestimmtes Datum, jedoch nicht an eine bestimmte Disziplin gebunden. Bei den Rennveranstaltungen handelt es sich um Freiluftveranstaltungen. Die Gefahr von Programmänderungen, -verschiebungen und -absagen ist daher als typisches Risiko zu bezeichnen.

13 Rennabsagen / Rennverschiebungen
Der Eventbesucher nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstaltung aus Gründen, die ausserhalb des Einflusses des Veranstalters liegen, abgesagt werden kann. Bei Absagen/Verschiebungen der gesamten Rennveranstaltung oder Teilen davon gelten folgende Regelungen:

  • Bei Absagen bis 08:00 Uhr am Austragungstag der geplanten Rennveranstaltung des jeweiligen Rennwochenendes erfolgt grundsätzlich eine Rückerstattung des Ticketwertes abzüglich einer 10-prozentigen Bearbeitungsgebühr durch den Veranstalter.
  • Bei teilweisen oder gänzlichen Rennabsagen nach 08:00 Uhr am Austragungstag erfolgt keine Rückerstattung des Ticketwertes, ungeachtet der Gründe für die Absage (Witterung, höhere Gewalt, Absage durch die Wettkampfjury, Verbände, Behörden usw.).
  • Bei Rennverschiebungen auf einen anderen Renntag am gleichen Ort behalten sämtliche Tickets inkl. VIP-Tickets die Gültigkeit für den Zutritt in ihrer bestimmten Zone. Es erfolgen keine Rückerstattungen des Ticketwertes.

Falls ein Grund für die Rückerstattung des Ticketwertes gemäss den obigen Bestimmungen gegeben ist, muss die Erstattung innerhalb von 30 Tagen ab Absagetag mittels Mitteilung an den Veranstalter unter Angabe der persönlichen Daten durch den Besteller geltend gemacht werden. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Eingang der Mitteilung beim Veranstalter.

14 No-Shows
Werden die Tickets aus einem anderen Verschulden als dasjenige des Veranstalters nicht genutzt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

15 Schadenersatz
Der Veranstalter haftet nicht für die dem Eventbesucher durch eine eventuelle Rennabsage oder Rennverschiebung entstehenden Kosten (Schadenersatz wie Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft, Bergbahnticket, usw.).

16 Datenschutz
Gästedaten, die zur Auftragsdurchführung nötig sind, werden vom Veranstalter und Ticketing-Dienstleister elektronisch gespeichert. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz. Sie werden vom Veranstalter und Ticketing-Dienstleister nur für eigene Zwecke genutzt (z.B. für Informationen zur Abwicklung des Ticketverkaufs, interne Analysen). Wurde das Ticket bei einer Spezialaktion von einem Partner erworben, dürfen die Daten an den jeweiligen Partner weitergegeben werden.

17 Sonstiges
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine solche unwirksame Bestimmung ist stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters sind integrierender Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte abgeschlossen wurde.

18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Eventbesucher ist der Sitz des Veranstalters.

Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Eventbesucher entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

Coop FIS Langlauf Weltcup Goms
Eventverein Goms
Hintermattstrasse 6
3985 Geschinen

Geschinen, 1. August 2023

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